Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 C 10495/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB
Ernsthaftes Verfolgen positiver Planungsziele beim Erlass einer Veränderungssperre - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre i.S.d. § 14 BauGB bei bloßer Verhinderungsabsicht eines Vorhabens und der damit einhergehenden fehlenden Ernsthaftigkeit der behaupteten Planungsziele
- esovgrp.de
BauGB § 1,BauGB § 1 Abs 3,BauGB § 14,BauGB § 14 Abs 1
Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Betrieb, Einzelhandel, Einzelhandelskonzept, Erforderlichkeit, Finanzierung, Handwerk, Handwerksbetrieb, Konzept, Kosten, Planaufstellung, Planung, Planungskonzeption, Planungsziel, positives Planungsziel, Verhinderungsplanung, ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 2 Abs. 1 S. 2
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre i.S.d. § 14 BauGB bei bloßer Verhinderungsabsicht eines Vorhabens und der damit einhergehenden fehlenden Ernsthaftigkeit der behaupteten Planungsziele - rechtsportal.de
Bebauungsplan; Planaufstellung; Planungsziele; positive Planungsziele; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung; Bauplanungsrecht (Veränderungssperre)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 16.06.2016 - 1 U 111/16
Verzögerte Baugenehmigungserteilung - Amtspflichtverletzung
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 29.11.2012 (1 C 10495/12.OVG) die Satzung für unwirksam erklärt hatte, genehmigte die Bauaufsichtsbehörde des Beklagten dem Kläger die begehrte Nutzungsänderung.